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Keredusy® -
auch wirksam gegen behüllte Viren, wie z. B. gegen Coronaviren.
Hohe hygienische Anforderungen werden an alle Medizinprodukte gestellt, welche direkt oder invasiv am Patienten eingesetzt werden.
Keredusy® steht für Keimreduktionssystem und wird zur Desinfektion innenliegender luftführender Teile von Beatmungsgeräten verwendet. Diese Teile können mit einer einfachen Wischdesinfektion nicht erreicht werden, müssen aber genauso wie das Gehäuse eines Beatmungsgerätes vor einem Wiedereinsatz desinfiziert werden. Nur so ist das Beatmungsgerät nach der Desinfektion wieder sicher für den Einsatz am nächsten Patienten. Außerdem sichert die Desinfektion den Arbeitsschutz vor mikrobiellen Kontaminationen für den Techniker, der potentiell kontaminierte Beatmungsgeräte warten oder reparieren muss.
Mit Hilfe der internen Sensoren werden ständig alle Desinfektionsparameter überwacht und bei Unterschreitung von Grenzwerten die Desinfektion unterbrochen, um den Desinfektionsprozess abzusichern. Die Dokumentation erfolgt durch Protokollierung und Speicherung eines Desinfektionsprotokolls mit allen desinfektionsrelevanten Parametern. Durch einen Ausdruck des Desinfektionsprotokolls hat der Kunde einen Nachweis über die erfolgreiche durchgeführte Desinfektion.
Beim KR2000 wird bei Verwendung von Wasserstoffperoxid-
mykobakterizide,
tuberkulozide,
sporizide,
levurozide,
fungizide und
bakterizide,
Wirksamkeit erreicht.
Bei einer Untersuchung der METEC Medizintechnik GmbH an 700 CPAP Geräten wurden bei etwa der Hälfte der Geräte im Inneren des Flowgenerators lebensfähige Mikroorganismen festgestellt. Mikrobiologische Tests ergaben, dass diese Organismen, insbesondere die Erreger von Pneumonien, bei immunsupprimierten Patienten ernste gesundheitliche Probleme auslösen können. Patienten, die mit einem Beatmungsgerät versorgt werden müssen, sind oft gesundheitlich vorbelastet und sind deshalb anfälliger für mikrobielle Infektionen.
Gewährleistung Patientenschutz Patient
Beatmungsgeräte sind Medizinprodukte und unterliegen in Europa den Regelungen der Richtlinie 93/42/EWG. Demzufolge ist der Hersteller eines Beatmungsgerätes verpflichtet, Maßnahmen zu integrieren, die einen gefahrlosen Betrieb seines Gerätes ermöglichen. Deshalb werden der Einsatz von Filtern und der regelmäßige Filterwechsel vorgeschrieben, um einen Patientenschutz vor mikrobiellen Kontaminationen zu bieten. Dieser Wechsel ist insbesondere im häuslichen Umfeld schwer zu realisieren und nicht überwachbar. Im Klinikbetrieb wird er durch organisatorische Maßnahmen weitestgehend sichergestellt aber eine automatische, technisch überwachte Dokumentation des Filterwechsels gibt es hier aber ebenfalls nicht.
Sicherstellung Arbeitsschutz beim Dienstleister
Dienstleister, die technischen Service (Wartung, Reparatur usw.) an Beatmungsgeräten durchführen, sollen die Geräte zur Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Regelungen und Vorschriften vor den Servicearbeiten entsprechend hygienisch aufbereiten. Wenn das nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zum Mitarbeiterschutz ergreifen und entsprechende persönliche Schutzausrüstung bereitstellen sowie weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Keimverschleppung ergreifen. In der Praxis ergibt sich so ein erhöhter Raum-
Das Keredusy®, welches speziell für die Desinfektion der luftführenden Bereiche von Beatmungsgeräten entwickelt wurde, sichert die automatische Desinfektion unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen, die für die Aufbereitung von solchen Geräten gefordert werden. Dazu gehört, dass keine gefährlichen Desinfektionsmittelreste nach der Aufbereitung im Beatmungsgerät verbleiben.
Vorteile der Desinfektion mit dem Keredusy® KR2000:
einfach,
ökonomisch,
sicher,
geprüft,
zertifiziert.
PDF-
Produktbroschüre
Liste der validierten Beatmungsgeräte
Produktflyer
Produktflyer Desinfektionsschrank
Produktflyer Dekontaminations-
Ergänzende Hinweise zur Desinfektion von MRE-
Gerätetechnik
Patent für das Desinfektionssystem
EG Konformitätserklärung
EG Zertifikat